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Regelmässiges Einkommen aus Anlagen: Drei Quellen erklärt

Regelmässiges Einkommen aus Anlagen: Woher es kommt, wer zahlt und was nicht garantiert ist. Dividende, Zins und Prämie im Vergleich, mit CHF-Beispiel.

Regelmässiges EinkommenDividendeZins7 Min. Lesezeit

Von NextIncome Research · Datenstand 24. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

  1. UnternehmenDividendeGewinnanteil, meist nach Beschluss der GeneralversammlungAktionärinnen und AktionäreHakenDie Dividende ist nicht garantiert; am Ex-Tag kann der Kurs um etwa den Dividendenbetrag tiefer eröffnen.
  2. SchuldnerZinsvertraglich vereinbart für geliehenes GeldInhaber der AnleiheHakenFällt der Schuldner aus, kann der Zins ausbleiben oder gekürzt werden.
  3. Käufer der OptionPrämieEntgelt für eine übernommene PflichtVerkäufer der OptionHakenBeim Covered Call (der Verkäufer besitzt die Aktie) ist der Gewinn begrenzt, und Verluste der Aktie können die Prämie übersteigen.

Auf Erträge wie Dividenden und Zinsen aus der Schweiz erhebt der Bund 35 % Verrechnungssteuer; das zahlende Unternehmen oder der Schuldner zieht sie direkt ab (Stand: 24. Oktober 2026). Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz erhalten sie bei korrekter Deklaration zurück; im Einzelfall kann die Lage abweichen.

Regelmässiges Einkommen aus Anlagen kommt aus drei Quellen: Dividende, Zins und Optionsprämie. Bei jeder zahlt jemand anderes, und bei keiner ist die Zahlung von selbst gesichert.

Der Artikel zeigt, woher das Geld kommt, was am Aktienkurs passiert und wie sich die drei Erträge in verschiedenen Marktphasen verhalten. Die Zahlenbeispiele mit «erfunden» oder «Illustration» sind frei gewählt; zwei Beispiele stammen von SIX. Datenstand: 24. September 2026.

Kurz erklärt

Dividende

Gewinnanteil, den ein Unternehmen an seine Eigentümer auszahlt. Die Eigentümer sind die Aktionärinnen und Aktionäre.

Anleihe und Kupon

Eine Anleihe (in der Schweiz oft Obligation) ist ein standardisiertes Darlehen: Anlegende leihen einem Schuldner Geld. Der Kupon ist der feste jährliche Zinssatz auf den Nennwert, also den geliehenen Betrag.

Option und Optionsprämie

Eine Option gibt ein Recht, aber keine Pflicht, etwas zu einem festen Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Die Prämie ist ihr Preis.

Verrechnungssteuer

Eine Steuer des Bundes auf Erträge wie Dividenden und Zinsen, die direkt bei der Zahlung abgezogen wird.

Woher kommt regelmässiges Einkommen aus Anlagen?

Zahlt: das Unternehmen

Dividende

Über die ordentliche Dividende entscheidet die Generalversammlung (die Versammlung der Aktionäre), üblicherweise zwischen März und Mai.

Gewinnanteil nach Beschluss

Zahlt: der Schuldner

Zins (Kupon)

Der Kupon steht fest. Rechenbeispiel (Illustration, nach SIX): Ein Kupon von 3 % auf CHF 1'000 ergibt CHF 30 pro Jahr.

Fest vereinbart

Zahlt: wer das Recht kauft

Optionsprämie

Wer eine Option verkauft, übernimmt eine Pflicht und behält die Prämie.

Entgelt für eine Pflicht

Bei der Dividende beschliesst die Generalversammlung, ob und wie viel gezahlt wird. Betrag und Termine kommen vom Beschluss. Ausserordentliche Dividenden beschliesst eine ausserordentliche Generalversammlung, Zwischendividenden der Verwaltungsrat.

Beim Zins hängt die Zahlung am Vertrag. Der Schuldner kann ein Staat, ein Kanton, eine Bank oder ein Unternehmen sein. Der Nennwert fliesst am Ende der Laufzeit zurück, solange der Schuldner zahlungsfähig bleibt. Bei einem Ausfall können Zahlungen ausbleiben oder gekürzt werden. Der Leitzins der Schweizerischen Nationalbank (der Zinssatz der Notenbank) lag laut SNB am 24. September 2026 bei 0 %. Er ist nicht der Kupon einer Obligation. Wie sich der Kurs einer Anleihe bewegt, wenn sich das Zinsniveau ändert, zeigt der Beitrag über Anleihekurse bei steigenden Zinsen.

Bei der Optionsprämie zahlt, wer ein Recht kauft. Der Verkäufer heisst Stillhalter. Er muss die Aktie zum vereinbarten Preis (Ausübungspreis) liefern, wenn sie ihm zugeteilt wird, also wenn der Käufer sein Recht einlöst. Besitzt er die Aktien schon, spricht man von einem Covered Call. Die Prämie bleibt ihm unabhängig vom Ausgang. Als Hauptmotiv nennt die US-Optionsclearingstelle OCC (Options Clearing Corporation) die Prämieneinnahmen. Was Call, Put und Prämie bedeuten, erklärt der Beitrag Optionen einfach erklärt.

Warum sinkt der Aktienkurs, wenn die Dividende fliesst?

Vier Termine gehören zu jeder Dividende:

  • Bekanntgabe (Declaration Date): Das Unternehmen nennt Betrag, Zahlungsart und Termine.
  • Stichtag (Record Date): Wer bei Handelsschluss des Vortages eingetragen ist, erhält die Zahlung.
  • Ex-Tag (Ex-Date): Ab diesem Tag besteht kein Anspruch mehr. In der Schweiz liegt er in der Regel einen Handelstag vor dem Stichtag.
  • Zahlungstag (Payment Date): Die Gutschrift folgt Tage oder Wochen nach dem Ex-Tag.

Am Ex-Tag gehört die Dividende nicht mehr zur Aktie. SIX nennt ein Beispiel: Notiert eine Aktie bei CHF 10.00 und zahlt CHF 0.50 Dividende, kann sie am Ex-Tag bei rund CHF 9.50 eröffnen. «Kann» heisst: Der Abschlag ist möglich, aber nicht zwingend.

Zahlenbeispiel (Illustration)

Eine erfundene Aktie kostet CHF 100 und zahlt CHF 3 Dividende. Am Ex-Tag eröffnet sie bei rund CHF 97. Auf dem Konto kommen später CHF 3 an. Zusammen sind es wieder CHF 100. Die Werte sind frei gewählt, vereinfacht und ohne Verrechnungssteuer, Kosten und Steuern.

Zahlenbeispiel (Illustration)

Die Aktie verliert CHF 3, das Konto gewinnt CHF 3, das Vermögen bleibt gleich

Erfundene Aktie, Werte frei gewählt und vereinfacht, ohne Verrechnungssteuer, Kosten und Steuern.

Aktie

−CHF 3

Der Kurs eröffnet am Ex-Tag bei rund CHF 97.

Konto

+CHF 3

Die Dividende wird am Zahlungstag gutgeschrieben.

Vermögen

CHF 100

CHF 97 plus CHF 3 ergeben wieder den Ausgangswert.

Zahlenbeispiel der Redaktion, keine Marktdaten. Prinzip des Kursabschlags am Ex-Tag: SIX, Dividenden erklärt (16.04.2026).

Eine Ausschüttung verteilt also Vermögen um und schafft kein zusätzliches. Das gilt vor Steuern und Kosten. Mit einer Gesamtrendite (Kursänderung plus Ausschüttungen) ist sie nicht gleichzusetzen.

Was ist garantiert und was nicht?

DividendeZins (Kupon)Optionsprämie
Wer zahltdas Unternehmender Schuldnerwer das Recht kauft
Was legt den Betrag festder Beschlussder Kuponder Preis der Option
Was ist zugesagtnichts, bis der Beschluss gefasst istdie Zahlung, solange der Schuldner zahlen kanndie Prämie bleibt dem Verkäufer, dafür trägt er eine Pflicht
Wichtigstes RisikoKürzung oder Ausfall, Kursabschlag am Ex-TagAusfall des Schuldners, Kursverlust bei steigenden ZinsenGewinn nach oben begrenzt, Verlust bei fallendem Kurs

Auch der Zins ist nicht gesichert: Er hängt an der Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Die Prämie ist kein Gratisertrag: Sie bezahlt die Pflicht zu liefern.

Wie verhalten sich die Erträge in verschiedenen Marktphasen?

Ein einfaches Beispiel zeigt die Unterschiede. Es verbindet eine Aktie mit einem Covered Call, wie ihn die Covered-Call-Strategie beschreibt.

Zahlenbeispiel (Illustration)

Eine erfundene Aktie kostet CHF 100. Wer sie besitzt, verkauft einen Call (das Recht, die Aktie zu kaufen) mit Ausübungspreis CHF 105 und erhält CHF 2 Prämie. Der Gewinn ist dann auf 5 plus 2, also CHF 7, begrenzt. Bei einem Kurs von CHF 100 am Ende bleibt die Prämie von CHF 2. Bei CHF 120 wird die Aktie wahrscheinlich zugeteilt, der Gewinn bleibt bei CHF 7 statt CHF 20 ohne Call. Bei CHF 90 sinkt die Aktie um CHF 10, die Prämie gleicht CHF 2 aus, der Verlust beträgt CHF 8. Dividenden und Kosten sind nicht eingerechnet. Die Werte sind frei gewählt und keine Prognose.

MarktphaseDividendeZins (Kupon)Optionsprämie
Seitwärtsfolgt dem Beschlussfolgt dem Vertragdie Prämie bleibt, die Option verliert mit der Zeit an Wert, was dem Verkäufer nützt
Aufwärtsfolgt weiter dem Beschluss, nicht dem Kursder Kupon bleibt fest, der Kurs der Anleihe kann bei sinkenden Zinsen steigendie Aktie wird wahrscheinlich zugeteilt, der Gewinn ist begrenzt
Abwärtsder nächste Beschluss entscheidet, ob sie gleich hoch ausfälltläuft weiter, solange der Schuldner zahlt, der Kurs der Anleihe fällt bei steigenden Zinsendie Prämie gleicht Verluste nur um ihren Betrag aus

Für den Covered Call nennt die OCC die Seitwärtsphase als Lage, in der die Strategie ihre Wirkung am ehesten entfaltet. Steigt der Kurs über den Ausübungspreis, wird die Aktie wahrscheinlich zugeteilt. Fällt er um mehr als die Prämie, entsteht ein Verlust, im Extremfall bis zur wertlosen Aktie.

Was gilt in der Schweiz bei der Verrechnungssteuer?

Der Bund erhebt auf Erträge wie Dividenden und Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 % (Stand: 24. Oktober 2026, ESTV). Der Schuldner in der Schweiz zieht sie direkt von der Zahlung ab. Ihr Zweck ist, Steuerhinterziehung einzudämmen.

Ein erfundenes Beispiel: Bei CHF 3 Dividende betragen die 35 % CHF 1.05. Ausbezahlt werden CHF 1.95. Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz erhalten den Abzug zurück, wenn sie Vermögen und Erträge in der Steuererklärung korrekt angeben. Die Frist beträgt drei Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Leistung fällig wurde (Stand: 24. Oktober 2026). Ausländische Empfänger tragen die Steuer in der Regel endgültig. Doppelbesteuerungsabkommen (Verträge zwischen Staaten gegen doppelte Steuern) können eine Rückerstattung erlauben.

Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Steuerberatung. Im Einzelfall kann die Lage abweichen.

Welche Risiken gelten?

  • Zins: Der Schuldner kann ausfallen, Zahlungen können dann ausbleiben oder gekürzt werden. Steigen die Zinsen, fallen die Kurse bestehender Anleihen, bei langer Laufzeit stärker. SIX nennt ausserdem Inflations-, Liquiditäts- und Währungsrisiko.
  • Dividende: Es gibt keine feste Zusage. Am Ex-Tag kann der Kurs sinken.
  • Optionsprämie: Der Gewinn nach oben ist begrenzt. Die Prämie puffert Verluste nur um ihren Betrag. Fällt der Kurs um mehr als die Prämie, entsteht ein Verlust, im Extremfall bis zur wertlosen Aktie. Mit der Zuteilung entsteht eine Lieferpflicht, und eine Zuteilung kann auch früh erfolgen.
  • Verwechslung: Eine Ausschüttung ist keine Gesamtrendite. Wer nur auf die Zahlungen schaut, übersieht die Kursänderung.
  • Begriff «passiv»: Die drei Erträge sind an Bedingungen geknüpft. Von selbst und ohne Risiko fliessen sie nicht.

Fazit

Regelmässiges Einkommen aus Anlagen kommt aus drei Quellen mit je anderem Zahler: Dividende, Zins und Optionsprämie. Die Dividende folgt dem Beschluss, der Zins dem Vertrag und der Zahlungsfähigkeit des Schuldners, die Prämie dem Preis einer übernommenen Pflicht. Eine Ausschüttung verteilt Vermögen um, am Ex-Tag kann der Kurs um etwa den Betrag sinken. Wie sich die Erträge verhalten, hängt von der Marktphase ab, und bei der Optionsprämie ist der Gewinn nach oben begrenzt.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen rund um dieses Thema, kurz beantwortet.

Sind Dividenden garantiert?

Nein. Ob und wie viel ein Unternehmen ausschüttet, beschliesst bei der ordentlichen Dividende die Generalversammlung. Betrag und Termine stehen erst mit dem Beschluss fest.

Ist eine Ausschüttung dasselbe wie Rendite?

Nein. Eine Ausschüttung verteilt Vermögen um: Am Ex-Tag kann der Kurs um etwa den Betrag tiefer eröffnen. Die Gesamtrendite umfasst Kursänderung und Ausschüttungen zusammen, vor Steuern und Kosten.

Wie werden Dividende und Zins in der Schweiz besteuert?

Auf Erträge wie Dividenden und Zinsen erhebt der Bund an der Quelle eine Verrechnungssteuer von 35 % (Stand: 24. Oktober 2026). Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz erhalten sie zurück, wenn sie Vermögen und Erträge korrekt deklarieren. Das ist eine allgemeine Einordnung, im Einzelfall kann die Lage abweichen.

Ist eine Optionsprämie sicheres Einkommen?

Nein. Die Prämie bleibt dem Verkäufer unabhängig vom Ausgang, ist aber das Entgelt für eine übernommene Pflicht. Beim Covered Call kann die Aktie mehr an Wert verlieren, als die Prämie ausgleicht, und der Gewinn nach oben ist begrenzt.

Wichtige Hinweise Information, keine Anlageberatung oder Kaufaufforderung. Anlagen bergen Risiken bis zum Totalverlust; vergangene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator.

Dieser Beitrag dient ausschliesslich der allgemeinen Information und Bildung. Er stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

Die Inhalte berücksichtigen nicht Ihre persönlichen Verhältnisse, Ziele oder Ihre Risikobereitschaft. Lassen Sie sich vor einem Anlageentscheid von einer Fachperson beraten.

Anlagen in Finanzinstrumente sind mit Risiken verbunden, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Die vergangene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Zahlenbeispiele dienen der Veranschaulichung und sind keine Prognose.

Angaben Dritter stammen aus als zuverlässig erachteten Quellen; für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Marktdaten beziehen sich auf den angegebenen Datenstand und können sich seither verändert haben.