HomeProdukteÜber UnsInsightsConnect
Zurück zu Insights

Knowledge Hub · ETPs & Produktwissen ·

ETP oder ETF: Was unterscheidet sie und was passiert bei einer Insolvenz?

ETP vs. ETF, der Unterschied: Was bei einer Pleite des Anbieters mit dem Geld von Anlegenden geschehen kann, einfach erklärt, mit Schweizer Begriffen.

ETPETFSchuldverschreibung7 Min. Lesezeit

Von NextIncome Research · Datenstand 25. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  1. Entscheidend ist die Rechtsform: Laut SIX ist ein ETF ein Anlagefonds, ein Schweizer ETP ein Schuldtitel.
  2. Geht die Fondsleitung eines Schweizer Anlagefonds in Konkurs, wird das Fondsvermögen zugunsten der Anlegenden abgesondert (Art. 40 FINIG), vorbehaltlich der Ansprüche der Fondsleitung (Art. 38 FINIG).
  3. Bei einem Schuldtitel besteht eine Forderung gegen den Herausgeber. Forderungen ohne Vorrecht stehen im Konkurs in der dritten Klasse (Art. 219 SchKG).
  4. Nach SIX müssen Schweizer ETPs besichert sein. Das verringert das Ausfallrisiko des Herausgebers, schützt aber nicht vor Verlusten durch einen fallenden Basiswert.

In der Schweiz liegt der Unterschied zwischen ETP und ETF in der Rechtsform. Sie bestimmt, was bei einer Pleite des Anbieters mit dem Geld geschieht: Laut SIX ist ein ETF ein Anlagefonds, ein Schweizer ETP ein Schuldtitel. Bei einem Schweizer Anlagefonds wird das Fondsvermögen im Konkurs der Fondsleitung abgesondert, es fällt also nicht in die Verteilung an deren Gläubiger; die Ansprüche der Fondsleitung nach Art. 38 FINIG (Vergütung, Auslagenersatz) bleiben vorbehalten und werden aus dem Fondsvermögen erfüllt. Bei einem ETP, wie die Schweizer Börse SIX es versteht, haben Anlegende dagegen eine Forderung gegen den Herausgeber. Stand: 25. Oktober 2026.

Kurz erklärt

ETF

Exchange Traded Fund, auf Deutsch börsengehandelter Fonds. Laut SIX ist ein ETF ein Anlagefonds. Das Geld vieler Anlegender liegt in einem gemeinsamen Topf. Bei einem Schweizer Anlagefonds wird das Fondsvermögen im Konkurs der Fondsleitung abgesondert (Art. 40 Finanzinstitutsgesetz, FINIG); die Ansprüche der Fondsleitung nach Art. 38 FINIG (Vergütung, Auslagenersatz) bleiben vorbehalten und werden aus dem Fondsvermögen erfüllt.

ETP

Exchange Traded Product, auf Deutsch börsengehandeltes Produkt. Bei SIX ist ein Schweizer ETP ein Schuldtitel, also ein Wertpapier, mit dem der Herausgeber Zahlungen verspricht. Wer es kauft, leiht ihm gewissermassen Geld.

Anbieter

Gemeint ist je nach Produkt etwas anderes. Beim Fonds ist es die Fondsleitung, die den Fonds führt. Beim Schuldtitel ist es der Herausgeber, fachsprachlich Emittent.

Konkurs

Kann eine Firma ihre Schulden nicht mehr zahlen, kommt es zum Konkurs. Dann wird ihr Vermögen verwertet und unter den Gläubigern verteilt. Gläubiger sind alle, die Geld von ihr zu fordern haben.

Was ist der Unterschied zwischen ETP und ETF?

Beide Produkte werden an der Börse gehandelt. Der Unterschied liegt dahinter.

Fonds

ETF

Laut SIX ist ein ETF ein Anlagefonds. Bei einem Schweizer Anlagefonds wird das Fondsvermögen im Konkurs der Fondsleitung abgesondert (Art. 40 FINIG); die Ansprüche der Fondsleitung nach Art. 38 FINIG (Vergütung, Auslagenersatz) bleiben vorbehalten und werden aus dem Fondsvermögen erfüllt.

Getrenntes Vermögen

Schuldtitel

Schweizer ETP

Laut SIX ist ein Schweizer ETP kein kollektives Anlagevehikel und kein abgesondertes Fondsvermögen.

Forderung gegen den Herausgeber

Wer Anteile eines Fonds hält, hat also Anteil an einem Vermögen. Wer ein ETP als Schuldtitel hält, hat einen Anspruch gegen den Herausgeber. Auch bei der Aufsicht gibt es einen Unterschied. Laut SIX unterstehen ETPs keiner Bewilligungspflicht der FINMA. ETFs sind dagegen Kapitalanlagen nach dem Kollektivanlagengesetz (KAG). Die FINMA ist die Schweizer Finanzmarktaufsicht.

Zum Emittentenrisiko bei Zertifikaten siehe auch den Beitrag Lehman-Zertifikate 2008.

Was passiert, wenn der Anbieter eines ETF pleitegeht?

Bei einem Schweizer Anlagefonds führt eine Fondsleitung den Fonds. Laut FINMA ist sie eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz und braucht eine Bewilligung der FINMA.

Geht die Fondsleitung in Konkurs, wird das Fondsvermögen nach Art. 40 Abs. 1 des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) zugunsten der Anlegenden abgesondert, also getrennt behandelt. Es fällt nicht in die Verteilung an die Gläubiger der Fondsleitung. Schulden der Fondsleitung, die nicht aus dem Fondsvertrag stammen, lassen sich nicht mit Forderungen des Fonds verrechnen.

Ein Vorbehalt gilt: Die Fondsleitung hat Anspruch auf die im Fondsvertrag vorgesehene Vergütung und auf Ersatz ihrer Auslagen. Das regelt Art. 38 FINIG. Bezahlt werden diese Ansprüche aus dem Fondsvermögen. Eine persönliche Haftung der Anlegenden schliesst das Gesetz aus.

Die Absonderung betrifft die Pleite der Fondsleitung. Der Wert der Anteile hängt weiter von den Anlagen im Fonds ab und kann sinken.

Was passiert, wenn der Herausgeber eines ETP pleitegeht?

Wer ein ETP als Schuldtitel hält, gehört im Konkurs zu den Gläubigern. Laut dem Kanton Freiburg zählt Art. 219 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) die Vorrechte der ersten und zweiten Klasse abschliessend auf. Ein Vorrecht ist eine bessere Rangstellung im Konkurs. Forderungen ohne Vorrecht stehen in der dritten Klasse; wie eine ETP-Forderung im Einzelfall eingereiht wird, hängt vom Produkt ab. Wie viel auf eine Forderung ausbezahlt wird, lässt sich vorab nicht sagen.

Ein Zahlenbeispiel macht die Unterschiede greifbar.

Zahlenbeispiel (Illustration)

Eine erfundene Person hält ein Produkt im Wert von CHF 10'000. Der Marktwert bleibt in allen Fällen unverändert, Kosten und Steuern fehlen.

Fall A, Fonds: Die Fondsleitung geht in Konkurs. Das Fondsvermögen wird abgesondert. Im Beispiel wird angenommen, dass die Ansprüche der Fondsleitung (Art. 38 FINIG) den Wert nicht mindern: Der Anteil bleibt CHF 10'000 wert.

Fall B, Schuldtitel ohne Sicherheiten (Vergleichsfall; nach SIX für Schweizer ETPs nicht vorgesehen): Der Herausgeber geht in Konkurs. Es bleibt eine Forderung von CHF 10'000. Im Beispiel wird sie wie eine Forderung ohne Vorrecht in der dritten Klasse behandelt. Angenommen, die Gläubiger erhalten 40 % davon: Das sind CHF 4'000.

Fall C, Schuldtitel mit Sicherheiten: Angenommen, die Verwertung der Sicherheiten bringt CHF 7'000. Die restlichen CHF 3'000 gelten im Beispiel als Forderung in der dritten Klasse, wieder mit 40 %: CHF 1'200. Zusammen sind es CHF 8'200. Annahme: Die Restforderung wird wie in der dritten Klasse behandelt; ob und wie sie besteht, hängt vom Einzelfall ab.

Alle Werte, auch die 40 %, sind frei gewählt. Sie sind keine Prognose und keine Aussage über reale Produkte. Wie ein Konkurs im Einzelfall abläuft, bleibt offen.

Zahlenbeispiel (Illustration)

Im Fall C stammen 7'000 von 10'000 Franken aus den Sicherheiten, 1'800 gehen verloren

Schuldtitel von CHF 10'000 mit Sicherheiten. Annahmen: Verwertungserlös CHF 7'000, Auszahlungsquote (Anteil der Forderung, der ausbezahlt wird) 40 % auf den Rest. Annahme: Die Restforderung wird wie in der dritten Klasse behandelt; ob und wie sie besteht, hängt vom Einzelfall ab. Alle Werte frei gewählt, ohne Kosten und Steuern.

CHF 7'000 Aus den Sicherheiten
CHF 1'200 Aus der Restforderung (40 % von 3'000)
CHF 1'800 Verlust

Zahlenbeispiel der Redaktion, keine Marktdaten und keine Prognose. Annahme: Die Restforderung wird wie in der dritten Klasse behandelt; ob und wie sie besteht, hängt vom Einzelfall ab. Stand: 25.10.2026.

Beim Fonds zählt das getrennte Vermögen, beim Schuldtitel zunächst die Zahlungsfähigkeit des Herausgebers, bei Besicherung zusätzlich der Wert der Sicherheiten.

Was ändert die Besicherung?

Eine Besicherung gibt es, damit ein Ausfall des Herausgebers weniger durchschlägt. Nach SIX müssen Schweizer ETPs vollständig besichert sein, um das Ausfallrisiko zu verringern. Ein Blogbeitrag von SIX aus dem Jahr 2025 nennt 100 % mit realen Vermögenswerten oder Sicherheiten, hinterlegt bei einer unabhängigen Drittpartei. Beide Angaben stammen von der Börse selbst.

Bei Sicherheiten im Triparty Collateral Management (TCM), einem Verfahren, bei dem eine Drittstelle die Sicherheiten verwaltet, liegen sie laut SIX in Pfandform bei der SIX SIS AG (SIX-Meldung vom 30. November 2022). Ein Pfand ist eine Sicherheit, auf die Gläubiger zugreifen dürfen, wenn der Schuldner nicht zahlt. Laut SIX prüft die SIX Repo AG als Collateral Agent, also als Stelle, die die Sicherheiten im Auge behält, täglich die Sicherheiten. Das beschreibt SIX für das TCM-Verfahren; es gilt nicht automatisch für jedes ETP. TCM soll verringern, wie stark ein Ausfall des Herausgebers die Anlegenden trifft.

Eine Grenze nennt SIX ausdrücklich: Die Besicherung verringert das Emittentenrisiko, schützt aber nicht vor Verlusten, die ein fallender Basiswert verursacht. Der Basiswert ist die Anlage, an die das Produkt gekoppelt ist, etwa der Goldpreis. Offen bleiben je nach Fall zum Beispiel der Wert der Sicherheiten bei der Verwertung, die Dauer und die Währung.

Was gilt bei ausländischen Fonds und in Deutschland?

Auch ausländische Fonds können in der Schweiz gehandelt werden. SIX verlangt dafür eine rechtsgültige Genehmigung für den Verkauf in oder von der Schweiz aus. Die EU-Richtlinie 2009/65/EG (UCITS, einheitliche EU-Regeln für Anlagefonds) enthält in Art. 22 Abs. 8 eine Regel zur Verwahrstelle. Die Verwahrstelle bewahrt das Fondsvermögen auf: Geht sie oder ein in der Union ansässiger Dritter, dem die Verwahrung übertragen wurde, in Konkurs, dürfen die verwahrten Vermögenswerte nicht an ihre Gläubiger verteilt werden.

In Deutschland sind Fonds in Vertragsform Sondervermögen, also ein vom übrigen Vermögen getrenntes Vermögen (§ 1 Abs. 10 KAGB). Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt das Verwaltungsrecht der Verwaltungsgesellschaft, und das Sondervermögen gehört nicht zur Insolvenzmasse (§ 99 KAGB). Die Insolvenzmasse ist das Vermögen, das im Verfahren an die Gläubiger verteilt wird.

AspektSchweizDeutschland
FondsAnlagefonds mit FondsleitungSondervermögen
Pleite der VerwaltungAbsonderung des Fondsvermögens, Art. 40 FINIGSondervermögen nicht in der Insolvenzmasse, § 99 KAGB
SchuldverschreibungSchweizer ETP: Schuldtitel (SIX)ETC (Exchange Traded Commodity, börsengehandeltes Rohstoffprodukt): Schuldverschreibung (extraETF)

Einen Überblick zum Markt für börsengehandelte Produkte bietet der Beitrag über ETPs, ETFs und den Aufstieg der Kryptomärkte.

Welche Angaben ein Factsheet enthält, erklärt der Beitrag Factsheet lesen.

Welche Risiken gibt es?

  • ETF: Die Absonderung nach Art. 40 FINIG betrifft den Konkurs der Fondsleitung eines Schweizer Anlagefonds. Der Wert der Anteile hängt von den Anlagen im Fonds ab. Verluste bis zum Totalverlust sind möglich.
  • ETP als Schuldtitel: Fällt der Herausgeber aus, bleibt eine Forderung. Wie viel daraus ausbezahlt wird, ist offen, ein Totalverlust ist möglich. Weitere Risiken, die SIX für Schweizer ETPs nennt, sind Produktstruktur, Liquidität, Währung und Kosten.
  • Besicherung: Laut SIX verringert sie das Ausfallrisiko des Herausgebers, schliesst es aber nicht aus. Vor Verlusten durch einen fallenden Basiswert schützt sie nicht.
  • Ausländische Fonds: Es kann ein anderes Recht gelten als in der Schweiz.
  • Zahlenbeispiel: Die Werte sind frei gewählt. Reale Konkursverfahren verlaufen anders.

Der Beitrag ist eine allgemeine Darstellung und keine Anlage- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall kann die Lage abweichen.

Fazit

Der Unterschied zwischen Schweizer ETP und ETF zeigt sich bei einer Pleite des Anbieters in der Rechtsform: Laut SIX ist ein ETF ein Anlagefonds, ein Schweizer ETP ein Schuldtitel. Beim Schweizer Anlagefonds wird das Fondsvermögen nach Art. 40 FINIG abgesondert; die Ansprüche der Fondsleitung nach Art. 38 FINIG (Vergütung, Auslagenersatz) bleiben vorbehalten und werden aus dem Fondsvermögen erfüllt. Beim Schuldtitel besteht eine Forderung gegen den Herausgeber. Forderungen ohne Vorrecht stehen im Konkurs in der dritten Klasse. Die Besicherung verringert laut SIX das Ausfallrisiko des Herausgebers, schützt aber nicht vor einem fallenden Basiswert.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen rund um dieses Thema, kurz beantwortet.

Kann ein ETF-Anbieter pleitegehen, und ist das angelegte Geld dann weg?

Geht die Fondsleitung eines Schweizer Anlagefonds in Konkurs, wird das Fondsvermögen nach Art. 40 FINIG zugunsten der Anlegenden abgesondert; die Ansprüche der Fondsleitung nach Art. 38 FINIG (Vergütung, Auslagenersatz) bleiben vorbehalten und werden aus dem Fondsvermögen erfüllt. Der Wert der Anteile hängt aber weiter vom Wert der Anlagen im Fonds ab und kann sinken.

Was bedeutet «besichert» bei einem ETP?

Nach SIX müssen Schweizer ETPs vollständig besichert sein, um das Ausfallrisiko des Herausgebers zu verringern. Bei Sicherheiten im Triparty Collateral Management (einem Verfahren, bei dem eine Drittstelle die Sicherheiten verwaltet) liegen sie laut SIX in Pfandform bei der SIX SIS AG. Das beschreibt SIX für dieses Verfahren, es gilt nicht automatisch für jedes ETP. Vor Verlusten durch einen fallenden Basiswert schützt die Besicherung nicht.

Woran ist zu erkennen, ob ein Produkt ein Fonds oder eine Schuldverschreibung ist?

SIX beschreibt einen ETF als Anlagefonds und ein Schweizer ETP als Schuldtitel. Die Rechtsform eines einzelnen Produkts steht in dessen Unterlagen; wie man ein Factsheet liest, zeigt der Beitrag «Factsheet lesen».

Gilt das in Deutschland genauso?

Teilweise ähnlich: Nach § 99 KAGB gehören Sondervermögen nicht zur Insolvenzmasse der Verwaltungsgesellschaft. Ein ETC (Exchange Traded Commodity, börsengehandeltes Rohstoffprodukt) gilt laut extraETF als Schuldverschreibung. Die Schweizer Normen gelten in Deutschland nicht.

Wichtige Hinweise Information, keine Anlageberatung oder Kaufaufforderung. Anlagen bergen Risiken bis zum Totalverlust; vergangene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator.

Dieser Beitrag dient ausschliesslich der allgemeinen Information und Bildung. Er stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

Die Inhalte berücksichtigen nicht Ihre persönlichen Verhältnisse, Ziele oder Ihre Risikobereitschaft. Lassen Sie sich vor einem Anlageentscheid von einer Fachperson beraten.

Anlagen in Finanzinstrumente sind mit Risiken verbunden, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Die vergangene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Zahlenbeispiele dienen der Veranschaulichung und sind keine Prognose.

Angaben Dritter stammen aus als zuverlässig erachteten Quellen; für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Marktdaten beziehen sich auf den angegebenen Datenstand und können sich seither verändert haben.